Hallo,
ich habe eine Frage. Und zwar habe ich folgedes Muster eines Softwareerstellungsvertrags gefunden:
https://www.ihk-kassel.de/blueprint/servlet/resource/blob/4057260/0a70c728fd59bc7a7a35a1773c404041/software-erstellungsvertrag-data.pdf
Wie ist § 2, Punkt 1 zu verstehen? Zitat:
Der AN verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Auftraggebers ein Konzept für eine Software zu entwickeln und diese entsprechend der vom Auftraggeber geforderten und im Pflichtenheft festgelegten Funktionalitäten herzustellen
(AN steht für Auftragsnehmer)
Ist es so zu verstehen, dass das Pflichtenheft nach diesem Muster bei Vertragsabschluss bereits fertig sein muss, oder verpflichtet sich der AN (also ich) nur dazu, einen zu machen (nach Vertragsabschluss)?
Würde mich um eine Antwort freuen. Danke sehr!
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