Hallo Uwe,
wenn keiner antwortet, dann fülle ich die Lücke.
Du musst nicht "Unternehmer" sein. Es reicht, um eine valide Rechnung aufzustellen, eine Gewerbeschein zu haben.
Das grössere Problem ist eher die Gewährleistung: welche Verplichtungen übernimmst Du, wenn Du einem Kunden etwas zur Verfügung stellst? Für unseren Liefernaten unterscheiden wir in "unterstürzende Leistung" (beratende oder mitwirkende Unterstützung), was wir als "Time and Material" bezeichnen, und in "liefernde Leistung", womit Du etwas lieferst (Ein "Werk", daher auch "Werksvertrag" benannt), was vorher definiert wurde. Es ist auch meistens Festpreis, aber Du behälst die Weiterentwicklungsrecht, u.a. das Recht eine ähnliche Gegenstand jemanden anderen zu verkaufen. Letzteres bringt eine Gewährleistungspflicht mit sich: wird etwas gemäß den Vereinbachungen nicht erfüllt, auch wenn es sehr spät entdeckt wird, musst Du ohne weitere Fakturierung wieder dran sitzen, bis es passt. Das bricht einem jede Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Daher musst Du, egal ob Unternehmer oder Freiberufler achten, was von deiner Leistung erwartet wird und wozu Du dich verpflichtest. Es muss klar verträglich geregelt.
Da ich aber kein Vertragsrecht-Jurist bin, kann mir gern ein besser-wissenden widersprechen.
VG
Yal
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