Hallo.
was ist denn für dich der Unterschied zwischen den beiden Begriffen?
Das ist doch nur eine Bezeichnung. Wie jemand diese Bezeichnung verwendet und was er darunter versteht ist uU von der Person und vom Kontext abhängig. Viele der Begriffe sind auch schwer voneinander abzugrenzen: https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Mitarbeiter
Im Grunde hat anscheinend Deine Gemeinde entschieden, dass Du die Kriterien für einen Gewerbebetrieb nicht erfüllst und demnach keine Gewerbeanmeldung benötigst. Das nennen die dann dort "Freiberufler".
Die Kriterien für eine Selbständigkeit als Freiberufler oder Gewerbetreibender sind im Grunde die gleichen. Das sind z.B.:
-eigenverantwortliches Arbeiten
-keine Weisungsgebundenheit
-Verwendung eigener Arbeitsmittel
-Arbeiten in den eigenen Räumen
-Arbeit für mehrere/viele Auftraggeber
etc.
Freiberufler ist schon wieder eine eigener Begriff, der insbesondere im Steuerrecht (§ 18 EStG) verwendet wird. Hier werden bestimmte Berufsgruppen erfasst, die dann per Definition EInkünfte aus selbständiger Tätigkeit haben (als Abgrenzung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb).
Freier Mitarbeiter ist schon wieder ein Problembegriff, denn es handelt sich ja eben nicht um einen Mitarbeiter, sondern um eine unabgängige Tätigkeit. Oft sind das Leute, die wie Mitarbeiter behandelt werden, aber nicht angestellt sind. So kommt es immer wieder zum Problem mit der "Scheinselbständigkeit".
Gruß
Michael
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