Hallo,
Zeugnisse ... so was wie ...
"Er hat sich stehts bemüht und war immer sehr kumminakativ."
Falls es tatsächlich ein Arbeitszeugnis betrifft ... das hat der TO ja wieder mal geflissentlich verschwiegen.
Wofür braucht man denn da ein Userform ? Das gibt es auf Arbeitszeugnis-Online und so oft braucht man das nun auch nicht.
Außerdem schreibt sich das der Arbeitnehmer selbst ... der Arbeitgeber schreibt nur im äußersten Ausnahmefall ein eigenes Zeugnis. Und das auch nur, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aus strafrechtlichen Gründen kündigt ... sonst ... no Chance.
Schließlich kann der Arbeitnehmer sein selbstgeschriebenes Zeugnis bei den Schlichtungsstellen der Innungen durchsetzen ... da hast du als Arbeitgeber überhaupt keine Chance. Der Richter am Arbeitsgericht, den die Innung im Eilverfahren anruft und der den Fall entscheiden soll, erklärt dir dann einfach nur:
"Junge Frau, ich kann Sie durchaus verstehen. Ihr ehemaliger Arbeitnehmer ist einschlägig vorbestraft ... dass er das bei der Bewerbung verschwiegen hat, ist nicht schön, aber zulässig ... ethisch verwerflich, aber noch OK. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, ein polizeiliches Führungszeugnis bei der Bewerbung einzufordern ... haben Sie nicht getan. Daher haben wir jetzt zwei Möglichkeiten ... Sie unterschreiben den Wisch gleich hier ... alle sind glücklich ... oder ich setze das Zeugnis als gerichtlich genehmigt in die Akten, Dann unterschreiben Sie es ebenfalls, nur eben in meinem Richterzimmer ... inklusive 200 € Verwaltungs- und Stempelgebühr."
Was hat meine Freundin wohl gemacht ?
Sabina
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