Arbeitet jemand als Freelancer und erbringt damit eine Dienstleistung, kann er natürlich keine privaten Rechnungen ausstellen. Allein schon, weil die Arbeit erbracht wird, um damit Geld zu verdienen. Das ist eine ganz klare Gewinnerzielungsabsicht. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das bereits so ist, wenn eine einmalige Dienstleistung erbracht wird. Wobei das vom Umfang abhängen kann. Bei 50 Euro ist das sicher möglich. Aber in der Softwareentwicklung geht das schnell in die tausende, wenn "Speziallösungen" für einen bestimmten Kunden entwickelt werden.
Als "Neueinsteiger" kann aber durchaus Kleingewerblichkeit funktionieren, was vieles vereinfacht. Als Softwareentwickler ist man in der Regel kein Freiberufler. In der Regel bedeutet, mit dem richtigen Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt kann es doch klappen, wenn eine absolvierte Ausbildung eine entsprechende Rechtfertigung liefern kann und es um eine Dienstleistung im entsprechenden Umfeld geht.
Es ist dringend davon abzuraten, einfach so loszulegen. Es ist auf jeden Fall sinnvoll sich professionell beraten zu lassen. Dazu kann man z.B. einen Steuerberater konsultieren. Vorher selber recherchieren ist von Vorteil, weil dann gezielte Fragen gestellt werden können.
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